Berlin, 16. Dezember 2024 (überarbeitet): Erklärung der Jiyan Stiftung für Menschenrechte zum Zusammenbruch des syrischen Regimes in Damaskus und zur Nutzung der Gelegenheit, eine freie, inklusive, menschenrechtskonforme und demokratische Regierung zu bilden, die alle Teile der Gesellschaft repräsentiert.
Das Ende von fünf Jahrzehnten Baath-Regime in Syrien ist ein Grund zur Freude. Dennoch ist derzeit nicht absehbar, wie sich die Sicherheit im Land sowie die politische Ausrichtung künftiger Regierungen aussehen wird. Nicht zuletzt aus diesen Gründen sind Stimmen, die eine sofortige Rückkehr von hier schutzsuchenden Menschen fordern, unverantwortlich.
Die Sicherheit sollte oberstes Gebot sein, insbesondere was die Minderheiten einschließlich der Kurden betrifft, die sich derzeit hauptsächlich in der kurdischen Autonomieregion aufhalten (als Einheimische oder Binnenvertriebene).
Auf die Unterstützung eines inklusiven Prozesses der Übergangsjustiz muss hingearbeitet werden, an dem alle Teile der Gesellschaft beteiligt sein sollten, mit besonderem Schwerpunkt auf strafrechtlicher Verantwortlichkeit, Wiedergutmachung, einschließlich umfassender Rehabilitationsmaßnahmen für Überlebende und Garantien für die Nichtwiederholung.
Bei der Suche nach Lösungen für Vertriebene (Geflüchtete aus Syrien und Binnenvertriebene in Syrien) müssen in erster Linie die UN-Prinzipien für dauerhafte Lösungen (Rückkehr, lokale Integration und Umsiedlung/Neuansiedlung) beachtet werden, die in enger Abstimmung mit den betroffenen Personen, Familien und Gemeinschaften umgesetzt werden.